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OZG 2.0 - Zwischen Vision und Realität: Eine kritische Analyse

Nicht erfüllte Erwartungen und die Debatte um digitale Rechte!


Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte ursprünglich als Wegbereiter für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland dienen. Doch die jüngste öffentliche Anhörung zum OZG 2.0 zeigt: Die Erwartungen wurden bei weitem nicht erfüllt. Während der Debatte im Ausschuss für Inneres und Heimat standen zwei zentrale Fragen im Mittelpunkt: Wo muss das OZG 2.0 nachgebessert werden, und sollte es einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen geben?


Kritische Stimmen und Forderungen

Ammar Alkassar, ehemaliger CIO des Saarlands, brachte es auf den Punkt: Der aktuelle Gesetzentwurf bleibt hinter den Erfordernissen und den Erwartungen zurück. Er forderte ein klares, gemeinsames Zielbild für Bund, Länder und Kommunen sowie den Abbau von Komplexitäten. Gudrun Aschenbrenner, Vorstand der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern, sprach sich für eine zukunftsweisende Standardisierung aus, ähnlich der Entwicklung des Internetprotokolls. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, mahnte klare gesetzliche Vorgaben für die Sicherheit der Nutzerkonten und Postfächer an.


Die Debatte um den Rechtsanspruch

Eine der heftigsten Diskussionen entfachte sich um die Frage des Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen. Während einige Experten wie Dr. Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer dafür plädieren und Artikel 12 des Bayerischen Digitalgesetzes als Vorbild nennen, halten andere Experten wie Prof. Gerhard Hammerschmid von der Berliner Hertie-School einen solchen Rechtsanspruch für administrativ nicht umsetzbar.


Der Standpunkt der Expertin Annette Guckelberger

Annette Guckelberger, Professorin für Öffentliches Recht, bestätigte zwar die grundsätzliche Möglichkeit eines solchen Rechtsanspruchs, wies jedoch darauf hin, dass aktuell nicht die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ihrer Meinung nach sollten solche Rechte eher im Verfahrensverwaltungsrecht verankert werden, da die Bürger ein Interesse daran haben, gesamte Verfahren online abzuwickeln..



Fazit:

Die öffentliche Anhörung zum OZG 2.0 hat deutlich gemacht: Es gibt noch viel zu tun. Während einige Fortschritte erzielt wurden, bleibt die vollständige Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ein ambitioniertes Ziel. Die Diskussionen zeigen, dass eine Balance zwischen Vision, praktischer Umsetzbarkeit und den Rechten der Bürger gefunden werden muss. Der Weg dorthin ist komplex, doch die Debatte selbst ist ein Zeichen für den fortschreitenden Wandel und die Bereitschaft zur Veränderung. Ob und inwieweit das Ganze jedoch Früchte trägt, bleibt ungewiss.


Bildquellen: unsplash




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